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Und wieder kann ein Energielieferant seine Kunden nicht mehr versorgen

(vom 01.02.2019)

Sondershausen. Bereits kurz vor Weihnachten stellte die Deutsche Energie GmbH den Geschäftsbetrieb, also die Versorgung mit Strom und Erdgas in Deutschland, vollständig ein. Nun ist das Jahr kaum 4 Wochen alt und ein weiterer Energielieferant, die BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH (BEV), ist insolvent.

Auch dieses Beispiel verdeutlicht aktuell ganz deutlich, dass die Geschäftsmodelle von Billigstrom- und Billiggasanbietern äußerst kritisch zu bewerten sind. Oftmals werden Kunden mit Billigtarifen und großzügigen Bonuszahlungen gelockt. Später folgten saftige Preisanpassungen, oft noch vor Ablauf der Preisgarantie oder Bonuszahlungen werden gar nicht erst ausgezahlt.

Betroffene Kunden meldeten sich bereits verunsichert bei den Stadtwerken Sondershausen GmbH (SWS). Wer übernimmt die Strom- und oder Erdgaslieferung bei Ausfall eines Versorgers? Oder, was passiert mit den geleisteten Zahlungen an BEV? Nur einige der Fragen.

Kunden der ehemaligen BEV, die in Niederspannung bzw. Niederdruck Energie beziehen, erhalten erst einmal weiterhin Strom und/oder Erdgas, denn sie fallen automatisch in die Ersatzversorgung des örtlich zuständigen Grundversorgers. Für Sondershausen mit den eingemeindeten Ortsteilen sind dies die Stadtwerke Sonderhausen GmbH. Dies dient der kurzfristigen Überbrückung der Lieferlücke und sorgt dafür, dass das Licht nicht ausgeht und man gerade jetzt im Winter nicht im Kalten sitzen muss. Diese Überbrückungszeit ist vom Gesetzgeber auf drei Monate begrenzt. Danach erfolgt die Überführung in den Grundversorgungstarif. Anders bei Kunden außerhalb der Niederspannungs- oder Niederdruckversorgung. Dieser Kundenkreis muss sich unverzüglich einen neuen Lieferanten suchen oder man riskiert eine Unterbrechung der Anschlussnutzung. Betroffene Kunden werden in jedem Fall schriftlich informiert.

Neben der Grundversorgung mit Strom und/oder Erdgas bieten die Stadtwerke Sondershausen aber auch verschiedene Produkte an, die sich mit günstigen Preisen und flexiblen Vertragslaufzeiten eng an den Wünschen und Bedürfnissen der Kunden orientieren. Die Konditionen sind jeweils auf verschiedene Verbrauchsgruppen und Nutzungsbereiche zugeschnitten. Für Fragen betroffener Bürger stehen die Mitarbeiter im Kundenzentrum Am Schlosspark 18 zu den bekannten Servicezeiten:

Montag / Freitag: 9:00 - 16:00 Uhr
Dienstag / Donnerstag: 9:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch: 9:00 - 12:00 Uhr

oder per Telefon zur Verfügung.

Die SWS zeichnen sich dabei durch eine gute Erreichbarkeit vor Ort, ein umfassendes Serviceangebot aber auch ein wirtschaftlich stabiles Agieren auf dem Strom- und Erdgasmarkt aus. Wichtige Faktoren, die neben dem Preis auch eine Rolle spielen.

Quelle: Stadtwerke Sondershausen GmbH

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