Ihr Erdgaszähler gibt nur Auskunft über das gemessene Volumen (in Kubikmetern), nicht aber über die Energiemenge, die in dem gemessenen Volumen enthalten ist. Es ist gesetzlich festgelegt, dass die verbrauchte Energie in Kilowattstunden (kWh) anzugeben ist. In der Fachsprache heißt das thermische Gasabrechnung.
Hintergrund: Über das europäische Verbundnetz kann im Bedarfsfall jederzeit Erdgas aus verschiedenen Förderquellen Europas bezogen werden. Da diese unterschiedliche Gasqualitäten liefern, enthält ein Kubikmeter Erdgas nicht immer gleich viel Energie. Auch Gastemperatur und Gasdruck sind weitere entscheidende Einflüsse, die bei der Gasabrechnung berücksichtigt werden müssen und unter der „Z-Zahl“ (Zustandszahl) zusammengefasst werden.
Die thermische Abrechnung stellt somit sicher, dass Gasverbräuche, die einen unterschiedlichen Energiegehalt je Kubikmeter Erdgas haben, richtig abgerechnet werden. Um nun die gelieferte Energie in Kilowattstunden zu ermitteln, die auch auf der Abrechnung steht, multipliziert man den Verbrauch (also die Zählerstandsdifferenz) zunächst mit dem Energiegehalt, der in einem Kubikmeter Erdgas enthalten ist (dieser wird auch als Brennwert bezeichnet), und abschließend mit der Z-Zahl.
Ein Rechenbeispiel:
Ein Haushalt hat in einem Jahr gemäß Zählerstandermittlungen 1.500 m³ Erdgas verbraucht. Die Z-Zahl liegt bei ca. 0,95 und der Brennwert bei ca. 11,2 kWh/m³.
Damit liegt der ermittelte Jahresgesamtverbrauch in diesem Fall bei 15.960 kWh.