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Stadtwerke Sondershausen GmbH
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(vom 30.11.2012)
Mit der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) wird Erdgas sehr viel effizienter genutzt als bei der herkömmlichen Erzeugung von Wärme und Strom in getrennten Anlagen. Hauptvorteil ist neben der Reduktion von CO2-Emissionen die erhebliche Energie- und Koste-neinsparung.
Die Vorteile eines Mini-BHKWs liegen u.a.:
in der positiven Energiebilanz,
Verluste geringer als 10%
Reduzierung Primärenergieverbrauch bis zu 38%
Wirtschaftliche Wärme- und Stromerzeugung
in der positiven Umweltbilanz,
Verminderung von CO2-Emissionen bis zu 50%
Beitrag zum Klima- und Ressourcenschutz
in der guten Förderbilanz,
KWK Bonus
Stromsteuerbefreiung
Rückerstattung der Energiesteuer
sowie in der Förderung der Stadtwerke Sondershausen GmbH
Einmaliger Förderbetrag von 250,00 EUR / kW
(begrenzt auf max. 10 kW Anlagenleistung je Einzelstandort)
Gefördert werden alle Kunden im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Sondershausen:
- die von der Stadtwerke Sondershausen GmbH mit Erdgas beliefert werden,
- die den Bau eines Mini-BHKWs bis zum 31. März 2014 realisieren,
- die eine Fördervereinbarung „Errichtung eines Mini-BHKW“ mit der Stadtwerke Sondershausen GmbH abschließen
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Quelle: Stadtwerke Sondershausen GmbH