Telefon Kundenservice
(0 36 32) 60 48 - 48
 
Telefon Zentrale
(0 36 32) 60 48 - 0
 
 
 
Störungshotline
(0 36 31) 89 380
 

Unsere Postanschrift:
Stadtwerke Sondershausen GmbH
Am Schlosspark 18
99706 Sondershausen

E-Mail / Telefax:

E-Mail kontakt@stadtwerke-sondershausen.de
 
Telefax (0 36 32) 60 48 - 812 

Ob Unternehmensnachrichten, Energiespartipps oder aktuelle Aktivitäten

Wir halten Sie stets auf dem Laufenden

Karussell von Billigenergieanbietern dreht sich weiter - Kunden können erneut nicht mehr versorgt werden

(vom 10.04.2019)

Sondershausen. Bereits zu Beginn des Jahres sorgten zwei Strom- und Gasanbieter für Wirbel. Nun geht mit energycoop eG der nächste Strom- und Gaslieferant in die Insolvenz. Kunden sind mehr und mehr verunsichert.
 

 

Die energycoop eG hat einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim Amtsgericht Osnabrück gestellt. Mit Beschluss vom 4. April 2019 wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, so die Informationen auf der Homepage des Strom- und Gasanbieters. Geschäftsmodelle von Billigstrom- und Billiggasanbietern sind also durchaus zu hinterfragen. Oftmals werden Kunden mit Billigtarifen und großzügigen Bonuszahlungen gelockt. Später folgten saftige Preisanpassungen, oft noch vor Ablauf der Preisgarantie oder Bonuszahlungen werden gar nicht erst ausgezahlt.

Betroffene Kunden meldeten sich bereits verunsichert bei den Stadtwerken Sondershausen GmbH (SWS). Wer übernimmt die Strom- und oder Erdgaslieferung bei Ausfall eines Versorgers? Oder, was passiert mit den geleisteten Zahlungen an energycoop eG? Nur einige der Fragen.

Kunden der ehemaligen energycoop eG, die in Niederspannung bzw. Niederdruck Energie beziehen, erhalten erst einmal weiterhin Strom und/oder Erdgas, denn sie fallen automatisch in die Ersatzversorgung des örtlich zuständigen Grundversorgers. Für Sondershausen mit den eingemeindeten Ortsteilen sind dies die Stadtwerke Sonderhausen GmbH. Dies dient der kurzfristigen Überbrückung der Lieferlücke und sorgt dafür, dass das Licht nicht ausgeht und man nicht im Kalten sitzen muss. Diese Überbrückungszeit ist vom Gesetzgeber auf drei Monate begrenzt. Danach erfolgt die Überführung in den Grundversorgungstarif. Anders bei Kunden außerhalb der Niederspannungs- oder Niederdruckversorgung. Dieser Kundenkreis muss sich unverzüglich einen neuen Lieferanten suchen oder man riskiert eine Unterbrechung der Anschlussnutzung. Betroffene Kunden werden in jedem Fall schriftlich informiert. So die Rechtslage.

Neben der Grundversorgung mit Strom und/oder Erdgas bieten die Stadtwerke Sondershausen aber auch verschiedene Produkte an, die sich mit günstigen Preisen und flexiblen Vertragslaufzeiten eng an den Wünschen und Bedürfnissen der Kunden orientieren. Die Konditionen sind jeweils auf verschiedene Verbrauchsgruppen und Nutzungsbereiche zugeschnitten.

Für Fragen betroffener Bürger stehen die Mitarbeiter im Kundenzentrum Am Schlosspark 18 zu den bekannten Servicezeiten:

Montag / Freitag: 9:00 - 16:00 Uhr
Dienstag / Donnerstag: 9:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch: 9:00 - 12:00 Uhr

oder per Telefon unter (0 36 32) 60 48 - 48 zur Verfügung.

Die SWS zeichnen sich dabei durch eine gute Erreichbarkeit vor Ort, ein umfassendes Serviceangebot aber auch ein wirtschaftlich stabiles Agieren auf dem Strom- und Erdgasmarkt aus. Wichtige Faktoren, die neben dem Preis eine durchaus wichtige Rolle spielen.
zurück