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Förderprogramme 2016 auf einen Blick - Damit lässt sich sparen

(vom 04.04.2016)

Die Stadtwerke Sondershausen unterstützen ihre Kunden auch in 2016 bei Maßnahmen rund um das Thema Energie. Hierfür sind zum 01.04.2016 folgende Förderprogramme nutzbar:

Wer seine in die Jahre gekommene Erdgas-Heiztechnik zum Beispiel sanieren will, erhält einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 250,00 EUR pro umgestelltes Gerät. Damit fördern die Stadtwerke Sondershausen nicht nur die Umrüstung auf moderne energiesparendere Erd-gastechnik, sondern tragen auch aktiv zum Umwelt- und Klimaschutz bei. Für die Gewährung des Zuschusses ist ein Erdgasliefervertrag mit den Stadtwerken Sondershausen sowie der Abschluss einer gesonderten Vereinbarung Voraussetzung. 

Aber auch Bauherren, die ihre Heizung mit Erdgas betreiben möchten, sowie Kunden, die ihre alte Heizung auf Erdgas umstellen, erhalten Unterstützung. Für eine neu installierte Erdgasheizung in Verbindung mit einem erstmals erstellten Hausanschluss oder alternativ für die Heizungsumstellung auf Erdgas einer bestehenden Heizung auf der Basis von Heizöl, Flüssiggas oder Festbrennstoffen gibt es einen Zuschuss von 250 Euro sowie einen Um-stellbonus von 5.000 Kilowattstunden (kWh) Erdgas. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Förderung ist die Belieferung mit Erdgas für einen Zeitraum von 4 Jahren ab Ab-schlussdatum. Spätestens bis zum 31. März 2017 muss dann die neue Heizung installiert beziehungsweise die alte Heizung auf Erdgas umgestellt sein.

Auch die Förderaktion mini-BHKW nutzen. Mit der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) wird Erdgas sehr viel effizienter genutzt als bei der herkömmlichen Erzeugung von Wärme und Strom in getrennten Anlagen. Hauptvorteil ist neben der Reduktion von CO2-Emissionen die erheb-liche Energie- und Kosteneinsparung. Die Vorteile eines Mini-BHKWs liegen u.a. in der posi-tiven Energiebilanz, in der positiven Umweltbilanz sowie in der guten Förderbilanz. Hier gibt es von den Stadtwerken einen einmaligen Förderbetrag von 250,00 EUR / kW (begrenzt auf max. 10 kW Anlagenleistung je Einzelstandort). Gefördert werden alle Kunden im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Sondershausen die von den Stadtwerke Sondershausen mit Erdgas beliefert werden, die den Bau eines Mini-BHKWs bis zum 31. März 2017 realisieren und die eine Fördervereinbarung „Errichtung eines Mini-BHKW“ mit den Stadtwerke Son-dershausen GmbH abschließen.

Alle wichtigen Details zu den einzelnen Förderprogrammen erhalten die Kunden im Kundenzentrum Am Schlosspark 18 zu den bekannten Servicezeiten: Montag - Freitag: 9:00 - 16:00 Uhr, Dienstag - Donnerstag: 9:00 - 18:00 Uhr oder Mittwoch: 9:00 - 12:00 Uhr. Telefonisch oder per E-Mail erreichen Kunden die Mitarbeiter des Kundenzentrums unter (0 36 32) 60 48 – 48 und kontakt@stadtwerke-sondershausen.de. Informationen rund um die Aktion sind auch im Bereich Förderprogramme einzusehen.

Quelle: Stadtwerke Sondershausen GmbH

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