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(vom 07.08.2012)
Zur Förderung von Klima- und Umweltschutz traten 2009 zwei rechtliche Vorschriften in Kraft, die Energieeinsparverordnung und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz. Ziel dieser beiden rechtlichen Vorschriften ist es, den Primärenergiebedarf von Gebäuden deutlich zu verringern und den Anteil erneuerbarer Energien u.a. bei der Wärmeerzeugung zu erhöhen. Fernwärme der Stadtwerke Sondershausen ist dabei eine besonders umweltschonende Energie. Bei dem im Juli 2011 feierlich eingeweihten Blockheizkraftwerk (BHKW) am Standort Wippertor / Gänsespitze erfolgt bei der zentralen Erzeugung von Strom und Fernwärme eine sehr effiziente Nutzung der eingesetzten Brennstoffe.
Bereits seit März 2011 ist die Basis der Fernwärmeerzeugung bei den Stadtwerken Sondershausen GmbH ein Gasmotoren-BHKW mit 1,9 MW elektrischer und 2,3 MW thermischer Leistung. Dieser Motor erzeugt die sogenannte Grundlast. Dazu kommt ein mit Holzhackschnitzeln, hergestellt aus Waldholz der städtischen Forste, befeuerter Kessel mit 0,8 MW thermischer Leistung für die sog. Mittellast. 3 bivalente Erdgas/Heizöl- Heißwassererzeuger á 4 MW thermisch decken die sog. Spitzenlast ab.
Primärenergie ist dabei Energie, die in natürlich vorkommenden Formen zur Verfügung
steht, zum Beispiel Kohle, Erdöl, oder Erdgas. Der Primärenergiefaktor gibt das Verhältnis der eingesetzten Primärenergie zur tatsächlich nutzbaren Endenergie an. Je niedriger der Primärenergiefaktor eines Energieträgers, desto effizienter wird die Primärenergie bei Verwendung dieses Energieträgers genutzt.
Für das neue BHKW ergeben sich für die Erzeugung und daraus abgeleiteten Primärenergiefaktor folgende Werte (Stand: 01. April 2011 – 31. März 2012):
absolut in MWh/a anteilig in %
Fernwärmeerzeugung, gesamt 29.600 100
davon Kraft-Wärme-Kopplung 16.400 55
regenerative Quellen 2.850 10
(Summe hocheffizient/regenerativ) (19.250) (65)
Heizkessel, fossile Brennstoffe 10.350 35
Primärenergiefaktor fp 0,410
Der Primärenergiefaktor wurde durch einen unabhängigen externen Gutachter entsprechend Vorschrift (Arbeitsblatt FW 309-1) des Energieeffizienz-Verbandes für Wärme, Kälte und KWK (AGFW) ermittelt und bescheinigt. Weiterhin zeigt der Primärenergiefaktor, dass in Bezug auf Effizienz und auch spezifischer CO2-Emission das von den Stadtwerken gewählte Fernwärme-Konzept zukunftsfähig ist und die Vorgaben von EU und Bundesregierung lokal für Sondershausen umsetzt. Mit der Entscheidung für Fernwärme der Stadtwerke Sonders-hausen als Energieträger lassen sich also die Mindestanforderungen der EnEV an die Wärmedämmung erfüllen und die gesetzlichen Vorgaben (EnEV und EEWärmeG) einhalten, ohne größere Investitionen in die Gebäudedämmung oder regenerative Energieanlagen durchführen zu müssen.
Quelle: Stadtwerke Sondershausen GmbH