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Unsere Angebote im Detail: Aktuelle Informationen, Verträge und Übersichten zum Download im PDF-Format

Allgemeine Versorgungsbedingungen

Stromgrundversorgungsverordnung vom 26. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2391), die zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20.Dezember 2022 (BGBl. I S. 2512) geändert worden ist

Gasgrundversorgungsverordnung vom 26. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2391, 2396), die zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 20. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2512) geändert worden ist

Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Fernwärmeversorgung von Tarifkunden (AVBFernwärmeV).

AVBFernwärmeV

Technische Anschlussbedingungen Fernwärme für den Anschluss an das Fernwärmesystem der Stadtwerke Sondershausen GmbH.

Verordnung über die Verbrauchserfassung und Abrechnung bei der Versorgung mit Fernwärme oder Fernkälte ( FFVAV).

FFVAV

Ergänzende Bedingungen 

Zum Download stehen hier die Ergänzenden Bestimmungen zur StromGVV bereit.

Zum Download stehen hier die Ergänzenden Bestimmungen zur GasGVV bereit.

Zum Download stehen hier die Ergänzenden Bestimmungen zur AVBFernwärmeV bereit.

Preisblätter Strom 

Neben den Allgemeinen Preisen bieten die Stadtwerke Sondershausen für alle preisbewußten Verbraucher die folgenden Sonderabkommen an. Bitte beachten Sie, dass unsere Strompreise nur innerhalb des Stadtgebietes Sondershausen gelten.

Diese Preise der Sonderabkommen gelten ausschließlich im Netzgebiet der Thüringer Energienetze GmbH.

Diese Preise der Sonderabkommen gelten ausschließlich im Netzgebiet der Mitteldeutschen Netzgesellschaft Strom mbH.

Allgemeine Preise der Grundversorgung mit Strom.

Allgemeine Preise der Ersatzversorgung mit Strom.

Preisblätter Erdgas 

Neben den Allgemeinen Preisen bieten die Stadtwerke Sondershausen für alle preisbewussten Verbraucher die folgenden Sonderabkommen an. Bitte beachten Sie, dass unsere Gaspreise nur innerhalb des Netzgebietes der Stadtwerke Sondershausen Netz GmbH gelten.

Diese Preise des Sonderabkommens gelten ausschließlich im Netzgebiet der Thüringer Energienetze GmbH & Co. KG.

Diese Preise gelten ausschließlich im Netzgebiet der Mitteldeutschen Netzgesellschaft Gas mbH.

Dieser Preis gilt im Netzgebiet der Stadtwerke Sondershausen Netz GmbH, der Thüringer Energienetz GmbH und der Mitteldeutschen Netzgesellschaft Strom mbH.

Allgemeine Preise der Grundversorgung mit Erdgas.

Allgemeine Preise der Ersatzversorgung mit Erdgas.

Abwendungsvereinbarung 

Zur Vermeidung einer Versorgungsunterbrechung bieten wir unseren grundversorgten Kunden und Haushaltskunden eine sogenannte Abwendungsvereinbarung an.

Diese beinhaltet nach § 19 Abs. 5 StromGVV/GasGVV eine Ratenzahlungs- und eine Vorauszahlungsvereinbarung.

Mit Hilfe der Ratenzahlungsvereinbarung kann der Kunde aufgelaufene, fällige Verbrauchsforderungen in angemessenem Zeitrahmen durch Raten in wirtschaftlich vertretbarer Höhe ausgleichen.

Mit der Vorauszahlungsvereinbarung kann der Kunde gleichzeitig die Weiterversorgung auf Vorauszahlungsbasis sicherstellen. Bei einer klassischen Vorauszahlung nach § 14 Abs. 1 StromGVV/GasGVV, wie sie in unserer Abwendungsvereinbarung enthalten ist, wird der monatliche Abschlag nicht zum Ende des Verbrauchsmonats sondern bereits zu dessen Beginn fällig. Damit wird das Auflaufen weiterer offener Forderungen für die Zukunft vermieden.

Gleichzeitig bieten wir unseren Kunden alternativ die Möglichkeit einer Vorkassezählervereinbarung an. Bei Installation eines solchen Vorkassezählers besteht ebenfalls die Möglichkeit der Kombination einer Zahlung auf eine bestehende Schuld mit einer Vorauszahlung. Die Vorauszahlung kann hier allerdings bedarfsgerecht so gestaltet werden, dass der Kunde selbst den Umfang seiner Vorauszahlung bestimmt. Der Kunde erhält von uns einen codierten Schlüssel zum Betrieb des Vorkassezählers. Durch Aufladen des Schlüssels wird der weitere Energiebezug bis zur Höhe des aufgeladenen Betrages sichergestellt.

Gerne können Sie sich mit uns unter 03632/6048-48 in Verbindung setzen, soweit Sie am Abschluss einer Abwendungsvereinbarung oder alternativ an einer Vorkassezählervereinbarung interessiert sind. Wir erarbeiten dann ein konkretes Angebot für Sie.

Selbsterklärung 

Ein Formular für Selbsterklärungen der Unternehmen an ihre Energieversorger über die anzuwendenen Höchstgrenzen nach § 22 Absatz 1 EWPBG bzw. nach § 30 Absatz 1 Strompreisbremsegesetz (StromPBG) steht hier zur Verfügung.

Für das Thema Höchstgrenzen und Selbsterklärungen von Unternehmen steht hier eine Liste häufig gestellter Fragen zur Verfügung.