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Veröffentlichungspflichten

Elektrische Energie wird auf unterschiedliche Art und Weise erzeugt. Um mehr Transparenz und Verbraucherinformationen bemüht, ist im neuen Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) § 42 festgelegt, Stromkunden über Stromherkunft und Umweltauswirkungen zu informieren.

Der Energiemix 2022 in Deutschland setzt sich im Durchschnitt zusammen aus:

  • 6,6 % Kernkraft
  • 32,5 % Kohle
  • 10,8 % Erdgas
  • 1,2 % Sonstige fossile Energieträger
  • 40,7 % Erneuerbare Energien, gefördert nach dem EEG
  • 8,2 % Sonstige Erneuerbare Energien

Damit sind 377 g/kWh CO2-Emissionen und 0,0002 g/kWh radioaktiver Abfall verbunden.
[Quelle: BDEW, Datenerhebung 2022 – Bundesmix 2022 Stand 07.08.2023]

Die von den Stadtwerken Sondershausen GmbH im Jahr 2022 gelieferte elektrische Energie setzt sich aus folgenden Energieträgern zusammen:

  • 5,4 % Kernkraft
  • 31,0 % Kohle
  • 19,5 % Erdgas
  • 0,9 % Sonstige fossile Energieträger
  • 42,9 % Erneuerbare Energien, gefördert nach dem EEG
  • 0,3 % Sonstige Erneuerbare Energien

Damit sind 368 g/kWh CO2-Emissionen und 0,0001 g/kWh radioaktiver Abfall verbunden.

Veröffentlichungen und Informationen nach § 8 Abs. 6 ThürKlimaG zum Fernwärmenetz der Stadtwerke Sondershausen GmbH (SWS)

Informationen  über die Umweltauswirkungen von Kohlendioxidemissionen (CO2)

Was ist Kohlendioxid (CO2)?

Das Kohlendioxidmolekül besteht aus einem Kohlenstoffatom (C) und zwei Sauerstoffatomen (O2) und wird deshalb auch kurz CO2 genannt. CO2 ist ein geruchloses und nicht sichtbares Treibhausgas. Der Anteil in der Luft ist mit 0,04 % sehr gering.

Wie entsteht Kohlendioxid (CO2)?

Wir Menschen und Tiere atmen den geringen Anteil in der Luft ein und atmen den 100 fachen Anteil wieder aus. Des Weiteren entsteht CO2 z. B. bei Verbrennen von fossilen Rohstoffen, Vulkanausbrüchen und verrotten von Pflanzen.

Warum ist Kohlendioxid (CO2) so klimaschädlich?

Das Treibhausgas CO2 verhindert das die Erdwärme ins Weltall entweicht. Bildlich gesprochen ist das Treibhausgas wie das Glas eines Treibhauses zu sehen. Da wir Menschen gegenwärtig mehr CO2 erzeugen, als es natürlich durch die Ozeane bzw. Pflanzen und Bäumen wieder aufgenommen werden kann, entsteht ein Überschuss in der Atmosphäre. Das hat zur Folge, dass der Treibhauseffekt verstärkt wird und die Erde sich immer mehr aufheizt. Ein weiteres Problem dieses Treibhausgases ist, dass es sich nicht sofort zersetzt sondern ca. 120 Jahre in der Atmosphäre verbleibt. Selbst wenn wir per sofort kein CO2 mehr ausstoßen würden, käme es trotzdem erstmal zur weiteren Erwärmung der Erde. Die dauerhafte globale Erderwärmung schadet erheblich unser Ökosystem und bringt dieses aus dem Gleichgewicht. Man kann dieses bereits erkennen in den vermehrt auftretenden Unwetter, Anstieg des Meeresspiegel usw.

Welche Maßnahmen werden ergriffen um den  Kohlendioxidausstoß zu vermindern?

Die Politik erlässt Gesetze um die CO2 neutralen Energiequellen zu fördern. So findet man auch im ThürKlimaG unter § 3 die Klimaschutzziele bis zum Jahr 2030 den CO2 Ausstoß um 60 bis 70 % und bis zum Jahr 2050 um 80 bis 95 % zu reduzieren. Ein wesentlicher Baustein zur Erreichung der gesetzten Ziele sind klimaneutrale Energiesysteme. Die Fernwärmeversorgungsunternehmen werden deshalb verpflichtet bis zum Jahr 2040 eine klimaneutrale Wärmeversorgung aufzubauen.

Primärenergiefaktor (PEF, fP genannt) und Energieträger für das Fernwärmenetz der SWS

Die SWS erzeugt Ihre Wärme zur Versorgung der Fernwärmekunden in einem hocheffizienten Blockheizkraftwerk verbunden mit zwei Spitzenlastkesseln und einer Holzhackschnitzel-Verbrennungsanlage. Der normative Primärenergiefaktor aus Fernwärme mit den Energieträgern Erdgas und Holz (87 % Erdgas und 13 % Holz am Gesamtenergieträgermix der Fernwärmeerzeugung) und einem Anteil von 55 % KWK  beträgt 0,48. Dieser findet bei der SWS für die seit dem 01.05.2015 Anwendung.

Veröffentlichungen nach REMIT

Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Integrität und Transparenz des Energiegroßhandelsmarktes

An dieser Stelle werden die Insider-Informationen entsprechend Art. 4 der EU-Verordnung Nr. 1227/2011 über die Integrität und Transparenz (REMIT) vom 25.10.2011 veröffentlicht.

Derzeit liegen der Stadtwerke Sondershausen GmbH keine Insider-Informationen gemäß Art. 4 in Verbindung mit Art. 2 REMIT vor.