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Energie-Förderprogramme 2019 neu aufgelegt

(vom 07.03.2019)

- davon profitieren Kunden der Stadtwerke Sondershausen GmbH

Die Stadtwerke Sondershausen unterstützen ihre Kunden auch in diesem Jahr bei Maßnahmen rund um das Thema Energie. Hierfür stehen seit dem 01.03.2019 folgende Förderprogramme zur Verfügung:

Wer seine in die Jahre gekommene Erdgas-Heiztechnik zum Beispiel sanieren will, erhält einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 250,00 EUR pro umgestelltes Gerät. Damit fördern die Stadtwerke Sondershausen nicht nur die Umrüstung auf moderne energiesparendere Erdgastechnik, sondern tragen auch aktiv zum Umwelt- und Klimaschutz bei. Für die Gewährung des Zuschusses ist ein Erdgasliefervertrag mit den Stadtwerken Sondershausen sowie der Abschluss einer gesonderten Vereinbarung Voraussetzung.

Aber auch Bauherren, die ihre Heizung mit Erdgas betreiben möchten, sowie Kunden, die ihre alte Heizung auf Erdgas umstellen, erhalten Unterstützung. Für eine neu installierte Erdgasheizung in Verbindung mit einem erstmals erstellten Hausanschluss oder alternativ für die Heizungsumstellung auf Erdgas einer bestehenden Heizung auf der Basis von Heizöl, Flüssiggas oder Festbrennstoffen gibt es einen Zuschuss von 250 Euro sowie einen Umstellbonus von 5.000 Kilowattstunden (kWh) Erdgas*. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Förderung ist die Belieferung mit Erdgas für einen Zeitraum von 4 Jahren ab Abschlussdatum. Spätestens bis zum 29. Februar 2020 muss dann die neue Heizung installiert beziehungsweise die alte Heizung auf Erdgas umgestellt sein.

Auch die Förderaktion mini-BHKW kann wieder genutzt werden. Mit der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) wird Erdgas sehr viel effizienter genutzt als bei der herkömmlichen Erzeugung von Wärme und Strom in getrennten Anlagen. Hauptvorteil ist neben der Reduktion von CO2-Emissionen die erhebliche Energie- und Kosteneinsparung. Die Vorteile eines Mini-BHKWs liegen u.a. in der positiven Energiebilanz, in der positiven Umweltbilanz sowie in der guten Förderbilanz. Hier gibt es von den Stadtwerken einen einmaligen Förderbetrag von 250,00 EUR / kW* (begrenzt auf max. 10 kW Anlagenleistung je Einzelstandort). Gefördert werden alle Kunden im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Sondershausen, die von den Stadtwerke Sondershausen mit Erdgas beliefert werden, die den Bau eines Mini-BHKWs bis zum 29. Februar 2020 realisieren und die eine Fördervereinbarung „Errichtung eines Mini-BHKW“ mit den Stadtwerke Sondershausen GmbH abschließen.

* gültig im Netzgebiet der Stadtwerke Sondershausen Netz GmbH

Alle wichtigen Details zu den einzelnen Förderprogrammen erhalten die Kunden im Kundenzentrum Am Schlosspark 18 zu den bekannten Servicezeiten: 

Montag - Freitag: 9:00 - 16:00 Uhr

Dienstag - Donnerstag: 9:00 - 18:00 Uhr

Mittwoch: 9:00 - 12:00 Uhr

Telefonisch oder per E-Mail erreichen Kunden die Mitarbeiter des Kundenzentrums unter (0 36 32) 60 48 – 48 und kontakt@stadtwerke-sondershausen.de.

Informationen rund um die Aktion sind hier einzusehen.

 

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